Aktuelles für unsere Mandanten

SCHAUFENSTER STEUERN 04/2024

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,

das Statistische Bundesamt berichtet über signifikante Veränderungen im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer: Im Jahr 2022 sank das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen um 14% im Vergleich zum Vorjahr 2021. Das geschenkte Vermögen reduzierte sich um 23,6 % auf 41,7 Milliarden Euro, hauptsächlich aufgrund eines drastischen Rückgangs des verschenkten Betriebsvermögens um 53,7%.

Bei den Schenkungen führte dies dazu, dass verschenktes Grundvermögen an erster Stelle stand. Durch Erbschaften und Vermächtnisse wurden 59,7 Milliarden Euro übertragen, wobei das geerbte Vermögen um 5,8 % abnahm. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer stieg auf 11,4 Milliarden Euro, wobei die festgesetzte Erbschaftsteuer erstmals seit Jahren sank, während die Schenkungsteuer um 56,7 % stieg.

Der steuerpflichtige Erwerb stieg auf 58,3 Milliarden Euro an, trotz rückläufiger Vermögensübertragungen. Steuerbegünstigungen nach §13a ErbStG und persönliche Freibeträge sind bedeutende Faktoren bei der Berechnung der Steuer, wobei letztere im Jahr 2022 bei Erbschaften leicht zurückgingen und bei Schenkungen leicht stiegen.

Insgesamt sind wir der Meinung: Die Gestaltung, also insbesondere die steuerliche Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge, sollte noch weiter zunehmen. Beginnen Sie daher frühzeitig mit der Planung, denn Zeit ist eine der besten Voraussetzung für eine erhebliche Steuerersparnis bei der Schenkung- und Erbschaftsteuer.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine informative Lektüre!

Axel Nährlich
Steuerberater

Rückblick auf vergangene Jahre

Rückblick 2023
Rückblick 2022
Rückblick 2021
Rückblick 2020
Rückblick 2019
Rückblick 2018
Rückblick 2017
Rückblick 2016
Rückblick 2015
Rückblick 2014
Rückblick 2013
Rückblick 2012